Welche Operation für meine Fehlsichtigkeit?

Je nach Höhe der Fehlsichtigkeit und anatomischen Bau des Auges sind Laserbehandlungen der Hornhaut oder Einsatz von Speziallinsen geeignet.

Laserkorrekturen

Kurzsichtigkeit -0.5 bis -8.0dpt.
Weitsichtigkeit +0,5 bis +4,0dpt.
Hornhautkrümmung -0,5 bis -4,0dpt.

Voraussetzung ist eine symmetrische Gestalt der Hornhaut. Diese wird mit der Video- Keratographie und/oder Scheimpflug- Kamera (Keratograph, Pentagam, Oculus®) vermessen. In der Regel wird jemand, der mit Kontaktlinsen und Brille ein gleich gutes Sehergebnis erzielt, diese Voraussetzung erfüllen. Wird mit harten Kontaktlinsen deutlich besser gesehen als mit Brille, ist eine unsymmetrische Hornhaut möglich. In diesem Falle können wellenfrontgeführte oder keratographiegesteuerte Laserbehandlungen ein Vorteil sein (A-CAT, T- CAT, Wavelight®).
Ausreichende Dicke der Hornhaut. Die genaueste Vermessung geschieht mittels Ultraschall- Pachymetrie. Liegen die Werte unterhalb 500uum, ist Vorsicht geboten. Die menschliche Hornhautdicke liegt im Mittel bei 550uum.

Im Einzelfall ist zu prüfen, ob eine „Oberflächenbehandlung“ der Hornhaut (Lasek, Epi- Lasik, Surface Ablation)- also Lasern ohne Femto oder Keratomschnitt- eine Alternative ist. Der Vorteil bei diesen Varianten ist, dass auf einen destabilisierenden Flap- schnitt verzichtet wird. Dieser liegt bei modernen Femto- lasern oder Mikrokeratomen bei 110umm. Der Verzicht auf den Flap- Schnitt bedeutet eben mehr Stabilität für den Augapfel.

Erscheint der Gewebeabtrag durch eine Laserbehandlung insgesamt als risikobehaftet, wird als Alternative die Korrektur durch einen Linseneinsatz in Betracht kommen.